1) Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle Mitglieder der „Sportgemeinschaft der Bediensteten der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee“, die Mitglieder der „Betriebssportgemeinschaft der Stadtwerke Klagenfurt AG“ sowie außerordentliche Mitglieder, soweit sie Ihren Beitragspflichten nachgekommen sind und Gäste.
Die Sektion Tennis behält sich alle Rechte vor, vereinsfremden Personen das Gastspielrecht bzw. die Mitgliedschaft zu verwehren.
2) Bespielbarkeit und Platzpflege
Über die Bespielbarkeit der Plätze, z.B. nach Regen, entscheidet ausschließlich der Platzwart/Anlagenbetreiber. Platzsperren durch den Platzwart/Anlagenbetreiber sind für alle bindend und einzuhalten.
Bei Trockenheit sind die Plätze vor Spielbeginn ausreichend zu bewässern.
Nach dem Spielende ist der Platz/sind die Plätze vollständig abzuziehen, die Linien bei Bedarf zu säubern und die Anlage in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
3) Platzreservierung und Spielzeiten
Die Plätze können ausschließlich über unsere Vereinsseite https://tennis-klagenfurt.at/ →
Button „Platzreservierung“ reserviert werden. Des Weiteren ist auch die Installation als APP am iPhone und Android-Telefon möglich.
Die Tennissaison beginnt Mitte/Ende März und endet am 31. Oktober. Witterungsbedingt ist ein früherer bzw. späterer Beginn möglich.
3.1) Regelung für Spieler (Stammverein) mit Account in der Gruppe „Mitglieder“
I. Spielzeit von 07:00 bis 20:00
II. Maximale Reservierungsdauer = 2 Stunden
III. Früheste Reservierung vor Spielbeginn = 14 Tage
IV. Späteste Löschzeit der Reservierung vor Spielbeginn = 2 Stunden
3.2) Regelung für Lizenzabo-Spieler (anderer Stammverein) mit Account in der Gruppe „Mitglieder“
I. Spielzeit von 07:00 bis 20:00
II. Maximale Reservierungsdauer = 2 Stunden
III. Früheste Reservierung vor Spielbeginn = 48 Stunden
IV. Späteste Löschzeit der Reservierung vor Spielbeginn = 2 Stunden
Das Lizenzabo mit vergünstigten Tarif kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Spieler einem anderen Stammverein als dem „TC Magistrat/Stadtwerke Klagenfurt“ im KTV-System zugeordnet ist.
3.3) Regelung für Gäste mit Account in der Gruppe „Gastspieler“
I. Spielzeit von 07:00 bis 16:00
(bei freien Platzkapazitäten und nach Rücksprache mit dem Platzwart/Anlagenbetreiber kann auch nach 16:00 gespielt werden; die Reservierung erfolgt durch den Platzwart/Anlagenbetreiber)
II. Maximale Reservierungsdauer = 2 Stunden
III. Früheste Reservierung vor Spielbeginn = 24 Stunden
IV. Späteste Reservierung vor Spielbeginn = 3 Stunden um die Anwesenheit des Platzwarts/Anlagenbetreibers zu gewährleisten
V. Späteste Löschzeit der Reservierung vor Spielbeginn = 2 Stunden
Gastspielerstunden sind direkt nach Spielende beim Platzwart/Anlagenbetreiber zu bezahlen.
Gastspieler ohne Account können in Ausnahmefällen direkt beim Platzwart/Anlagenbetreiber reservieren. Doppel- bzw. Parallelbuchungen sind nicht gestattet.
Bei Schlechtwetter bzw. unsicherer Wetterlage entscheidet der Platzwart/Anlagenbetreiber über die Bespielbarkeit der Plätze → ev. telefonische Rücksprache halten!
4) Training
Gewerbsmäßige Trainerstunden mit oder ohne Korb sind ausschließlich nach Rücksprache und Freigabe durch die Sektionsleitung gestattet. Trainingseinheiten dürfen ausschließlich in der Zeit von 08:00 bis 16:00 stattfinden und sind auf 10 Stunden pro Woche begrenzt. Für Trainingseinheiten ist vorzugsweise Platz 3 zu benützen. Die gleichzeitige Benützung von mehr als einem Platz ist nicht zulässig. Nach Verfügbarkeit, Rücksprache und Freigabe durch die Sektionsleitung, können die Trainerstunden gegebenenfalls erweitert werden.
Gastspielerstunden sind direkt nach Trainingsende beim Platzwart/Anlagenbetreiber zu bezahlen.
Vereinsinternen Veranstaltungen, Clubmeisterschaften, Vergleichskämpfen sowie der Kärntner Mannschaftsmeisterschaft ist der Vorrang einzuräumen.
5) Sommersportwochen
Die Sektion Tennis fördert und unterstützt den Jugendsport. Im Zuge der Sommersportwochen stellt die Sektion Tennis in den Sommerferien, Montag bis Freitag, in der Zeit von 08:00 bis 13:00 dem Jugendtrainer Platz 3 entgeltlich, nach Verfügbarkeit und in Absprache mit der Sektionsleitung zur Verfügung. Aufgrund der Platzkapazitäten werden die Sommersportwochen auf max. 3 Wochen begrenzt.
Der Kärntner Mannschaftsmeisterschaft ist der Vorrang einzuräumen.
6) Tenniskleidung
Das Tennisspielen ist nur in ordentlicher Tenniskleidung sowie mit Tennisschuhen gestattet.
7) Allgemeines
7.1) Die Spieler haften selbst für jeden Schaden, der durch einen über den Rahmen der
ordentlichen Benützung hinausgehenden Gebrauch der Anlage entsteht. Der Verein haftet nicht für Personen- oder Sachschäden.
7.2) Die Spieler sind durch den Verein gegen Schadensfälle nicht versichert.
7.3) Der Verein übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände.
7.4) Auf den Tennisplätzen gilt ein allgemeines Rauchverbot.
7.5) Die Einrichtungen der Tennisanlage sind schonend zu behandeln.
7.6) Das Betreten der Sanitär- bzw. Clubräumlichkeiten mit Tennisschuhen ist nicht gestattet.
7.7) Gebrauchte Tennisbälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern/Boxen zu entsorgen.
7.8) Ein „OBEN OHNE“ schickt sich am Tennisplatz nicht! Bitte daher am Platz und nach dem Spiel auf der gesamten Anlage auf das „OBEN OHNE“ verzichten.
7.9) Verschwitzte Sportkleidung darf nicht zum Trocknen auf den Bänken und Stühlen im (Club)Gastrobereich aufgehängt werden → Hygiene!
8) Änderungen, Maßnahmen bei Nichtbeachtung und Verstößen
Bei Verstoß gegen die Tennisordnung, gegen sonstige Anweisungen sowie vereinsschädigendem Verhalten ist die Sektionsleitung berechtigt, Verwarnungen, Spielsperren aber auch einen Vereinsausschluss auszusprechen. Proteste gegen Disziplinarmaßnahmen sind in schriftlicher Form an die Sektionsleitung zu richten.
Die Sektionsleitung behält sich das Recht vor, die Tennisordnung, wenn erforderlich zu ändern oder zu ergänzen.
TC Magistrat/Stadtwerke Klagenfurt
SPRACHLICHE GLEICHSTELLUNG: Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Textvereinfachung alle Damen und Herren als „Spieler, Mannschaftsführer, Mitglieder, Teilnehmer usw.“ bezeichnet werden (Genderregelung).